!!Bis das Dienstleistungsgesetz (DLG) des Bundes in Kraft tritt, kann die EU-Dienstleistungsrichtlinie (DL-RL) nicht ihre vollen Rechtswirkungen entfalten!!

Langen beim Einheitlichen Ansprechpartner schriftliche Anbringen ein, so wird er diese bis zum Inkrafttreten des DLG im Sinne des § 6 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterleiten oder den Einschreiter an diese verweisen.


 

Anschrift:
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsrecht (VIb)
Einheitlicher Ansprechpartner
A-6901 Bregenz
Telefon: +43(0)5574/511-26205
Fax: +43(0)5574/511-926295
E-Mail: eap@vorarlberg.at
Homepage: http://eap.vorarlberg.gv.at/    http://vorarlberg.at/eap

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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