Die Anzeige der Namensänderung kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen.
Die formlose Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:
- Alter und neuer Name der Gewerbeinhaberin/des Gewerbeinhabers oder der gewerberechtlichen Geschäftsführerin/des gewerberechtlichen Geschäftsführers
- Gewerbewortlaut
- Gewerbestandort
- Gewerberegisterzahl
Die Behörde trägt die Namensänderung in das Gewerberegister ein und sendet auf Antrag einen neuen Auszug aus dem Gewerberegister per Normalpost zu.