Der Antrag wird
online
beim
EAP
oder beim
BMB
eingebracht – im Fall von höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule beim
BMLUK
.
Wird der Antrag in Zusammenhang mit einer Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle eingebracht, kann er – ausgenommen betreffend die Zuständigkeit des
BMLUK
– auch
online
über die im Abschnitt "
Zum Formular
" angeführten Links der Bildungsdirektionen eingebracht werden.
Das
BMB
bzw.
das
BMLUK
prüft den Antrag und entscheidet mit Bescheid innerhalb von vier Monaten ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Im Verfahren wird festgestellt, ob die fachlichen Erfordernisse für die Ausübung des jeweiligen Lehrerberufs erfüllt werden. Ferner wird geprüft, ob im Herkunftsland der unmittelbare Berufszugang gegeben ist. Bei wesentlichen Unterschieden zwischen der Ausbildung der antragstellenden Person und der in Österreich geforderten Ausbildung können Ausgleichsmaßnahmen in Form einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrganges auferlegt werden. Dabei werden die erworbene Berufspraxis oder die durch lebenslanges Lernen erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen berücksichtigt.
Bei Ausbildungsnachweisen, die nicht in einem
EU
-Mitgliedstaat,
EWR
-Vertragsstaat oder der Schweiz (Drittstaat) ausgestellt wurden, ist ein Antrag auf Nostrifizierung bei einer Universität einzubringen.