Die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit der auswärtigen Schischule bzw. des auswärtigen Schilehrers ist dem Schilehrerverband im Vorhinein anzuzeigen.
Die Anzeige hat folgende Unterlagen zu enthalten:
I) Hinsichtlich der erstmals in Vorarlberg in Verwendung kommenden Lehrpersonen einschließlich Anwärter:
a) Nachweise über die Staatsangehörigkeit,
b) Nachweise über die Berufsqualifikation,
c) Nachweise über Inhalt und Umfang der absolvierten Ausbildungen und Prüfungen (Lehrpläne und Ähnliches),
d) Nachweis über die rechtmäßige Niederlassung als selbstständiger Schneesportlehrer bzw. als Schischule
e) sofern im Herkunftsmitgliedstaat dieser Beruf nicht reglementiert ist, Nachweise über eine entsprechende Berufsausübung von zumindest einjähriger Dauer während der vorhergehenden zehn Jahre und
f) allenfalls eine Urkunde, die eine entsprechende Namensänderung dokumentiert.
Die Nachweise a) und b) sind im Original oder in beglaubigter Kopie und mit einer beglaubigten Übersetzung einzureichen. Bei den übrigen Nachweise genügt eine Kopie mit einfacher Übersetzung.
II. In welchem Zeitraum wollen sie in Vorarlberg tätig werden.