Auf Antrag hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz von einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (
EWR
-Vertragsstaat) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellte Qualifikationsnachweise im entsprechenden
MTD
-Beruf (Biomedizinische Analytik, Radiologietechnologie, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie und Orthoptik) anzuerkennen.
Ohne Anerkennung sowie Eintragung ins Gesundheitsberuferegister begehen sowohl die/der Ausübende als auch jene Personen, die diese Personen zu einer entsprechenden Tätigkeit heranziehen, eine mit Geldstrafe bedrohte Verwaltungsübertretung. Daneben kann es zu zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen kommen.