Inhaberinnen/Inhaber von Deponien müssen die im vorangegangenen Kalenderjahr
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insgesamt abgelagerten Abfallmengen (gegliedert nach Abfallbesitzerin/Abfallbesitzer und Abfallart) und
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die Restkapazität in Kubikmeter
als elektronische "Abfall-Input-Output-Meldung"
über edm.gv.at an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) melden.