Elektrizität - Stromhändlertätigkeit

Allgemeine Information

Voraussetzung, um als Stromhändler oder Lieferant tätig zu werden, ist die Registrierung bei der APCS Power Clearing and Settlement AG, bei der Energie-Control Austria und bei der Austrian Power Grid AG (APG). Um in der Regelzone der APG, welche neben dem Vorarlberger Landesgebiet (ohne Kleinwalsertal) ganz Österreich umfasst, als selbständiger Stromhändler auftreten zu können, müssen sich in- und ausländische Interessenten zuerst als Bilanzgruppenverantwortliche bei der APCS Power Clearing and Settlement AG registrieren lassen und eine Bilanzgruppe einrichten. Eine Anzeigepflicht für Stromhändler gemäß Vorarlberger Elektrizitätswirtschaftsgesetz wurde abgeschafft und besteht nicht.

Fristen

keine

Zuständige Stelle

Für den Inhalt verantwortlich

Abteilung Wirtschaftsrecht (VIb), Amt der Vorarlberger Landesregierung

Letzte Aktualisierung

04.02.2021

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