- Antrag
- Lebenslauf, aus dem insbesondere der Bildungsweg und die Berufstätigkeit ersichtlich ist
- Nachweis eines Wohnsitzes (Meldezettel) oder einer/eines Zustellbevollmächtigten (persönlich unterfertigte Vollmacht) in Österreich
- Qualifikationsnachweis über die einem Mitgliedstaat der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgreich absolvierte staatlich anerkannte Ausbildung in der Musiktherapie in beglaubigter Kopie bzw. bei fremdsprachigen Nachweisen in beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
- Nachweise der Ausbildung im jeweils erforderlichen Ausmaß in Theorie und Praxis (Studien- oder Lehrpläne, Diploma Supplement, Qualifikation der Lehrenden) unter Nachweis von absolvierten Unterrichtseinheiten oder Credits, erworbenen Lernergebnissen oder Kompetenzen sowie Inhalten der praktischen Ausbildung
- Allfällige Fort- oder Weiterbildungsnachweise
- Allfällige Nachweise über bisherige Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung
- Beschreibung des Tätigkeitsbereichs des Berufes im Herkunftsstaat gemäß einer allenfalls bestehenden gesetzlichen Definition oder inhaltlichen Beschreibung der Tätigkeitsfelder
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftstaates, dass die Berufsausübung nicht vorübergehend oder endgültig untersagt wurde (Unbedenklichkeitsbestätigung)
Alle Dokumente sind dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in beglaubigter Abschrift (durch Gericht, Notarin/Notar oder allenfalls Gemeindeamt) vorzulegen. Dokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch abgefasst sind, sind mit einer Übersetzung durch eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin/einen gerichtlich beeideten Dolmetscher vorzulegen.
Unbeglaubigte Fotokopien oder nicht deutschsprachige bzw. nicht übersetzte Dokumente werden nicht als Nachweise anerkannt.