Es gibt grundsätzlich drei Arten der Beendigung der Bewilligung:
Der Bewilligungsinhaber kann auf die Konzession verzichten.
Die Landesregierung kann die Bewilligung widerrufen (siehe Detailinformationen).
Die Bewilligung endet, wenn dem Bewilligungsinhabers die Bewilligung zur Führung einer anderen Schischule erteilt.