Die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) sieht vor, dass Meldungen über die in Verkehr gesetzten Elektrogeräte und über die jeweils zurückgenommenen bzw. gesammelten sowie wiederverwendeten bzw. verwerteten Elektroaltgeräte elektronisch übermittelt werden müssen.
In der EAG-VO werden folgende Rollen unterschieden:
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Die genauen Meldeinhalte sind der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) zu entnehmen.
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Für die Abgabe der Meldungen ist die Registrierung im elektronischen Stammdatenregister erforderlich, welche auf dem EDM-Portal beantragt werden muss.
Nach der Registrierung und Anmeldung (Eingabe der übermittelten Zugangsdaten) können die erforderlichen Meldungen auf dem EDM-Portal durchgeführt werden.
Die EDM-Anwendung ermöglicht neben der Einmeldung der von den Herstellern in Verkehr gesetzten Elektrogeräte auch die Abholung von den rund 2.000 registrierten Sammelstellen in Österreich, die über eine Abholkoordinierung der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria (EAK) einem Sammel- und Verwertungssystem zugeteilt werden.
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, EDM und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Die Meldung erfolgt elektronisch über das EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.