Ausbildungsnachweise anderer Mitgliedstaaten können durch Bescheid der Landesregierung als Ersatz für Prüfungen und Ausbildungen für Bergführer, Canyoning-Führer bzw. Sportkletterlehrer nach den Vorarlberger Bestimmungen anerkannt werden. Hinsichtlich der Wanderführer erfolgt die Anerkennung durch den Bergführerverband.
Bestehen wesentliche Unterschiede zur Qualifikation nach den Vorarlberger Bestimmungen und können diese nicht durch Kenntnisse aufgrund einer Berufserfahrung oder aufgrund einer weiteren beruflichen Weiterbildung (Seminare, anderen Formen der Fortbildung) ausgeglichen werden, kann bei Bergführern eine Eignungsprüfung vorgeschrieben werden. Die Canyoning-Führer, Sportkletterlehrer bzw. Wanderführer haben die Wahl zwischen einer Eignungsprüfung und einem Anpassungslehrgang. Die Eignungsprüfung wird vom Vorarlberger Bergführerverband abgenommen.
Dies gilt auch für Ausbildungsnachweise, die in Drittstaaten oder für Drittstaatsangehörige ausgestellt worden sind, sofern diese aufgrund des Rechts der EU oder eines Staatsvertrages gleichzustellen sind.
Anerkennungen sind grundsätzlich nur notwendig, wenn Sie sich in Vorarlberg als Bergführer, Canyoning-Führer, Sportkletterlehrer oder Wanderführer niederlassen wollen.
Für eine nur vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung in Vorarlberg gelten die Bestimmungen hinsichtlich der vorübergehenden Dienstleistung (Ausflugsverkehr) (siehe diesbezügliches EAP-Formular).