Gefährliche Abfälle - Begleitscheinmeldung

Allgemeine Informationen

Bei jeder begleitscheinpflichtigen Übernahme

  • eines gefährlichen Abfalls oder
  • eines (gefährlichen oder nicht gefährlichen) POP-Abfalls

von einer anderen Rechtsperson müssen die Begleitscheindaten elektronisch im Wege des EDM-Registers ( edm.gv.at) innerhalb von sechs Wochen an die zuständige Stelle gemeldet werden.

Keine Begleitscheinpflicht besteht für Problemstoffe. Dies sind gefährliche Abfälle, die in privaten Haushalten oder in vergleichbaren Einrichtungen anfallen – solange sie sich im Gewahrsam der Abfallersterzeugerin/des Abfallersterzeugers befinden. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind. Gefährliche Abfälle können nur so lange Problemstoffe sein, solange sie sich im Gewahrsam der Abfallersterzeugerin/des Abfallersterzeugers befinden. Die Begleitscheinpflicht gilt ebenfalls nicht für die Übergabe von Abfällen durch private Haushalte.

Erforderliche Unterlagen

Bei einer elektronischen Meldung sind keine Unterlagen erforderlich.

Fristen

Die Übernehmerin/der Übernehmer muss die Meldung der Begleitscheindaten innerhalb von sechs Wochen nach der Übernahme der begleitscheinpflichtigen Abfälle an die zuständige Stelle.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Letzte Aktualisierung

18. Juli 2023

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Die Übernehmerin/der Übernehmer muss der zuständigen Stelle die Begleitscheindaten (bzw. den Begleitschein) melden. Seit 1. Jänner 2014 ist dies nur mehr elektronisch im Wege des Begleitscheindatenregisters im EDM-System ( edm.gv.at) möglich.

Sämtliche Informationen zur elektronischen Begleitscheinmeldung finden sich auf edm.gv.at.

Voraussetzungen

Die Übernahme von begleitscheinpflichtigem Abfall von einer anderen Rechtsperson

Zusätzliche Informationen

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, EDM und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online-Ratgeber zur USP-Registrierung.

Weiterführende Links

Persistente organische Schadstoffe (POP) ( BMK)

Zuständige Stelle

Der Landeshauptmann (Meldung im Wege des EDM-Registers unter edm.gv.at)

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