Die Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaber (Abfallübergeberin/Abfallübergeber) füllt den
Begleitschein
aus und behält eine Durchschrift
bzw.
Kopie, die er/sie vom Tag der Übergabe an gerechnet
mindestens sieben Jahre aufbewahren
muss.
Das
Original des Begleitscheins
wird von der Transporteurin/dem Transporteur, die/der die Abfälle zu einer Abfallsammlerin/-behandlerin (Übernehmerin)/einem Abfallsammler/-behandler (Übernehmer) bringt, beim Transport
mitgeführt und
der Übernehmerin/dem Übernehmer
übergeben
.
Die Übernehmerin/der Übernehmer
ergänzt die Begleitscheindaten am Original
des Begleitscheins. Sie/er fertigt eine
Abschrift
oder eine Durchschrift
bzw.
Kopie
des Begleitscheins
an und übermittelt diese an die Abfallübergeberin/den Abfallübergeber. Zeitlich müssen die Unterlagen binnen vier Wochen nach Ablauf des Monats, in dem sie/er die Abfälle übernommen hat, übermittelt werden.
Die Übernehmerin/der Übernehmer der Abfälle
meldet die Begleitscheindaten
innerhalb von sechs Wochen nach der Übernahme der gefährlichen Abfälle elektronisch an die Landeshauptfrau/den Landeshauptmann. Die Meldung muss elektronisch über edm.gv.at erfolgen.
Die Begleitscheine (Originale/Kopien) müssen mindestens sieben Jahre im Betrieb aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Stelle jederzeit vorgelegt werden.