Der Antrag auf Ausstellung einer Legitimation kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch gestellt werden.
Der
formlose Antrag
sollte folgende
Angaben
enthalten:
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Name und Firmenwortlaut
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Hauptstandort
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GISA
-Zahl
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Pro Person, die eine Legitimation erhalten soll:
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Name
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Geburtsdatum
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Adresse
Die Behörde kann die Ausstellung der Legitimation für die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter verweigern, wenn gegen sie/ihn eine strafgerichtliche Verurteilung (Gewerbeausschlussgrund) vorliegt, die noch nicht getilgt ist, und erwartet werden kann, dass sie/er bei der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit diese oder eine ähnliche Straftat wieder begeht.
Wenn sich herausstellt, dass die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter nach Ausstellung der Legitimation eine solche Straftat begangen hat, wird die Legitimation von der Behörde eingezogen.