Nach Vorlage der Unterlagen wird von der Landesregierung geprüft, ob die Voraussetzungen nach dem KBBG erfüllt werden. Die Betriebsbewilligung ist binnen zwei Monaten nach Vorliegen des vollständigen Antrages mit Bescheid, erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen, zu erteilen. Die nach dem KBBG vorgesehenen Voraussetzungen, insbesondere in pädagogischer, personeller, sachlicher und organisatorischer Hinsicht müssen gegeben sein (Räumlichkeiten, Personal, pädagogisches Konzept etc.).