Wer plant, ein Pflegeheim zu errichten, hat dies der Landesregierung anzuzeigen. Dies gilt auch bei Zu- und Umbauten eines bestehenden Pflegeheimes, sofern diese nicht bloß geringfügig sind.
Der Anzeige sind anzuschließen
a) das Finanzierungskonzept,
b) ein Lageplan und eine allgemeine Beschreibung der für das Pflegeheim geplanten baulichen Anlagen und
c) eine verbindliche Auflistung der Betriebsrichtlinien, die jedenfalls die Ziele und Grundsätze der Einrichtung, die Bewohnerzielgruppe und einen Leistungskatalog beinhalten.