Alle Personen, die eine tierärztliche Tätigkeit in Österreich ausüben wollen (einschließlich Amtstierärztinnen/Amtstierärzte), mit Ausnahme von Staatsangehörigen von Vertragsstaaten des EWR-Abkommens, die in einem solchen Staat zur Ausübung des tierärztlichen Berufs befugt sind und in Österreich grenzüberschreitend tätig sein wollen.