Die abfallrechtliche Geschäftsführerin/der abfallrechtliche Geschäftsführer ist als verantwortliche Beauftragte/verantwortlicher Beauftragter für die fachlich einwandfreie Ausübung der Tätigkeit und die Einhaltung der diesbezüglichen abfallrechtlichen Vorschriften verantwortlich.