Die Konzession ist von der Landesregierung auf Antrag Personen zu erteilen, die
a) eine fachliche Befähigung nachweisen können,
b) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder nach dem Recht der Europäischen Union oder aufgrund eines Staatsvertrages gleichzustellen sind,
c) das 18. Lebensjahr vollendet haben und
d) verlässlich, für den Beruf körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind.
Ein nur vorübergehendes Tätigwerden in Vorarlberg (sogenannter Ausflugsverkehr) ist auch ohne Konzession zulässig.
Vor Beendigung der gesamten Ausbildung zum Bergführer besteht die Möglichkeit der Anerkennung als Bergführeranwärter durch den Bergführerverband. Die Anerkennung des Bergführeranwärters ist auf drei Jahre befristet.