Kompostaufbereitung - Aufzeichnungen

Allgemeine Informationen

Die Aufbereiterin/der Aufbereiter von Kompost hat Aufzeichnungen zu führen bzw. zu dokumentieren über:

  • Art, Menge, Herkunft der übernommenen Abfälle
  • Eingangskontrolle
  • Störstoffabtrennung
  • Aufbereitung und Weitergabe der Ausgangsmaterialien und der daraus hergestellten Aufbereitungscharge
  • Chargenbezeichnung
  • Kompostherstellerinnen/Komposthersteller
  • Weitere Dokumentationen und Qualitätsnachweise gemäß Anlage 6 der Kompostverordnung

Erforderliche Unterlagen

Nachweise und Unterlagen gemäß Anlage 6 der Kompostverordnung

Fristen

Die Aufzeichnungen sind laufend zu führen.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Kosten

Es fallen keine Kosten für die Bereitstellung an.

Letzte Aktualisierung

23. Januar 2024

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

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