Deponieerrichtung

Allgemeine Informationen

Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber muss die Errichtung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts der zuständigen Stelle anzeigen.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Letzte Aktualisierung

1. Januar 2024

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber darf erst nach einer positiven Überprüfung durch die zuständige Stelle Abfälle in die Deponie einbringen. Sie/er muss den jeweiligen Stand der Technik einhalten.

Zuständige Stelle

Die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort örtlich zuständig ist

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