Pflegeheim - Einstellung - Anzeige

Allgemeine Information

Pflegeheime sind entgeltlich geführte stationäre Einrichtungen für ältere Menschen, die der Pflege bedürfen. Dazu gehören neben Pflegeheimen auch Pflegestationen in Altenwohnheimen und andere stationäre Pflegeeinrichtungen in Tages- oder Nachtbetreuung. Der Träger eines Pflegeheimes hat die geplante Einstellung des Betriebes spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Termin der Landesregierung anzuzeigen.

Fristen

Der Träger eines Pflegeheimes hat die geplante Einstellung des Betriebes spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Termin der Landesregierung anzuzeigen.

Voraussetzungen

Betrieb eines Pflegeheimes.

Zuständige Stelle

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