Es gibt grundsätzlich drei Arten der Beendigung der Bewilligung:
keine
Der Verzicht muss schriftlich erfolgen. Der Widerruf erfolgt unter den in den Detailinformationen genannten Bedingungen.
Bergführerwesen: Schule - Ende der Bewilligung
Der Bewilligungsinhaber kann auf die Bewilligung verzichten. Der Verzicht ist der Landesregierung schriftlich mitzuteilen. Die Bewilligung erlischt, wenn die Konzession des Bewilligungsinhabers endet oder ruht oder die Berechtigung als Wanderführer endet. Sie kann aber im Falle des Todes des Bewilligungsinhabers zwei Jahre lang fortgeführt werden, wenn binnen zwei Monaten ein Stellvertreter bestellt wird.
Die Bewilligung ist von der Landesregierung mit Bescheid zu widerrufen, wenn
Wenn die Bewilligung mehreren Personen gemeinsam erteilt worden ist und nicht alle auf die Bewilligung verzichten oder nicht bei allen die Konzession als Bergführer endet oder ruht, geht die Bewilligung auf die übrigen Bewilligungsinhaber über.
Kosten:
Rechtsgrundlage(n):
§ 33 Bergführergesetz
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Amtstelle Sportreferat