Einheitlicher Ansprechpartner - EAP

Bis das Dienstleistungsgesetz (DLG) des Bundes in Kraft tritt, kann die EU-Dienstleistungsrichtlinie (DL-RL) nicht ihre vollen Rechtswirkungen entfalten!

Der Einheitliche Ansprechpartner - EAP (Point of single contact - PSC) ist eine Servicestelle bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen. Diese Servicestelle trägt zur Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung bei, ist jedoch keine Behörde und trifft daher keine Rechtsentscheidung.

Der Einheitliche Ansprechpartner ist durch die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in österreichisches Recht entstanden. Die Inanspruchnahme ist kostenlos.

Der Einheitliche Ansprechpartner

Langen beim EAP schriftliche Anbringen ein, so wird er diese bis zum Inkrafttreten des DLG im Sinne des § 6 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterleiten oder den Einschreiter an diese verweisen!

Zusätzlich werden den Dienstleistungserbringern und Dienstleistungserbringerinnen sowie den Dienstleistungsempfängern und Dienstleistungsempfängerinnen Informationen zu Behörden, Registern und Datenbanken, Rechtsschutzeinrichtungen sowie Verbänden und Organisationen zur Verfügung gestellt.

Das EAP-Portal schafft einen Überblick über die notwendigen Schritte und ermöglicht den Dienstleistungserbringern und Dienstleistungserbringerinnen auch, Formalitäten aus der Ferne elektronisch abwickeln zu können.

Information

"Dienstleistung" ist jede von Artikel 50 des EG-Vertrages erfasste selbständige Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird. (Ausnahmen).
 

Auf den Seiten des EAP Vorarlberg finden Sie Informationen über Anforderungen, die für in Vorarlberg niedergelassene Dienstleistungserbringer, insbesondere bezüglich der Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten, gelten. Bitte beachten Sie neben den hier erwähnten Verfahren auch noch Meldepflichten bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt.
 

Eine Darstellung der Möglichkeiten der Informationseinholung sowie des Verfahrensablaufes finden sie in der Prozessabbildung.

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